Honorar & Kosten

Was kostet die Behandlung?

Ich bin der Meinung, dass sich 90% der Probleme der Welt lösen lassen, indem man einfach mal darüber spricht. Und so auch über das Thema Geld. Und das am Besten vorab, um Missverständnisse zu vermeiden.

Grundsätzlich wird jede Behandlung einzeln abgerechnet, Sie gehen weder einen dauerhaften Vertrag noch eine Verpflichtung ein. Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt ausschließlich privat. Sie haben die Wahl zwischen einer Abrechnung nach der aufgewendeten Zeit oder nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Die Behandlungspreise ergeben sich bei der Abrechnung nach Zeit aus der aufgewendeten Behandlungszeit und den Materialkosten. Die Therapie kostet

  • für Chiropraktik für die Erstbehandlung 60,00 EUR und Folgebehandlungen jeweils 30,00 EUR.
    In der Erstbehandlung ist eine intensive, eingehende Anamnese und Aufklärung erforderlich, so dass ich Sie bitten möchte, hierfür ca. 1-1,5 Stunden Zeit einzuplanen.
  • Neuraltherapie oder andere Therapien jeweils 60,00 EUR pro Stunde.

Abgerechnet wird jeweils auf 15 Minuten genau.

Bei der Abrechnung nach GebüH sind die zu treffenden Maßnahmen Grundlage für die Rechnungsstellung. Erfahrungsgemäß bewegen sich diese Kosten aber in der Regel im ähnlichen Rahmen wie bei der Abrechnung nach Zeit.

Kostenübernahme bei privat Versicherten und Beamten

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten für Heilpraktikerleistungen keine Behandlungskosten.
Privat Krankenversicherte und Zusatzversicherte können je nach Vertrag bis zu 80% Erstattung erhalten, Beamte sind beihilfeberechtigt. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherung nach den genauen Konditionen. Für die Erstattung durch eine private Kranken(zusatz)versicherung oder Beihilfestelle erhalten Sie von mir eine Abrechnung nach der GebüH oder GOÄ.

Gesundheit muss man sich leisten können

Ich war schon immer der Auffassung, dass es gerade beim Thema Gesundheit keine Benachteiligung der Schwächsten der Gesellschaft geben darf.

Wenn Sie sich gerade durch Arbeitslosigkeit oder andere Umstände in einer Notlage befinden und Hartz IV oder eine ähnliche Unterstützungsleistung erhalten, soll das kein Hinderungsgrund sein. Kontaktieren Sie mich bitte, im Rahmen eines (begrenzten) Kontingents können Sie meine Leistungen in diesem Fall zu reduziertem Honorar in Anspruch nehmen. Allerdings muss ich Sie dann bitten, mir diesen Umstand in geeigneter Form nachzuweisen.